Die Freigabe für die Wiederbesetzung der 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Freisenbruch-Horst-Eiberg ist durch Zustimmung des Kreissynodalvorstandes und des Landeskirchenamtes erteilt.
Der Bewerber Pfarrer Ernst-Detlef Flos hat mit dem Gottesdienst am 02.07.23 seinen Probegottesdienst und am 13.08.23 seine Probekatechese abgeschlossen. Somit konnte das Pfarrwahlverfahren für die 1. Pfarrstelle in der Kirchengemeinde mit dem Wahlgottesdienst abgeschlossen werden.
Am Mittwoch, den 18.10.2023, wurde während des Gottesdienstes in der Zionskirche Herr Pfarrer Ernst-Detlef Flos als Nachfolger auf die 1. Pfarrstelle unserer Ev. Kirchengemeinde Freisenbruch-Horst-Eiberg vom Presbyterium gewählt. Es entfielen auf ihn: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen , 0 Enthaltungen.
Jedes Gemeindeglied, das mindestens 16 Jahre alt und zum Heiligen Abendmahl zugelassen ist, kann bis spätestens eine Woche nach der letzten Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich begründeten Einspruch gegen Lehre, Wandel und Gaben des Gewählten oder wegen Verletzung von Vorschriften des Wahlverfahrens bei der Superintendentin des Ev. Kirchenkreises Essen, Frau Pfarrerin Marion Greve, erheben.
Die Einspruchsfrist endet am Montag, den 06.November 2023.